RECHTLICHES

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Custom-Code-Webdesign, AI-Sichtbarkeit und Hosting & Wartung.

Teil A

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Anbieter im Sinne dieser AGB ist Veit Digital LLC, eine nach dem Recht des US-Bundesstaates New Mexico gegründete Gesellschaft, vertreten durch ihren Managing Member Stefan Veit. Anschrift: 500 4th St NW, Suite 102 #1582, Albuquerque, NM 87102, USA. Kontakt: [email protected].

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern über die in § 9 (Webdesign-Projekte) und § 13 (Hosting und Wartung) beschriebenen Leistungen.

Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von einer Beauftragung ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen rechtlich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, dem Anbieter seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot zu unterbreiten. Der Anbieter weist im jeweiligen Angebotsdokument auf die Geltung dieser AGB und auf die Schiedsklausel nach § 17 hin und stellt deren Text vor der Angebotsabgabe durch den Auftraggeber zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab durch eine entsprechende Erklärung in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch vollständige Zahlung der vom Anbieter angebotenen Summe. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftraggeber zugleich seine Zustimmung zu diesen AGB.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Auftraggebers in Textform annimmt (Auftragsbestätigung). Der Anbieter ist berechtigt, ein Angebot des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen keine Auftragsbestätigung des Anbieters, gilt das Angebot als abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall innerhalb von sieben Werktagen ohne Abzug auf das Ursprungskonto des Auftraggebers zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere nach den §§ 812 ff. BGB, bleiben unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Texte, Medien, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Soweit der Anbieter eine konkrete Mitwirkung in Textform anfordert, gilt eine Bereitstellungsfrist von in der Regel fünf Werktagen ab Zugang der Anforderung. Bei umfangreichen Anforderungen vereinbaren die Parteien einvernehmlich einen angemessenen längeren Zeitraum.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Schriften, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder ihm entsprechende Nutzungsrechte zur vertragsgemäßen Verwendung zustehen. Die Prüfung urheber-, marken- und sonstiger Schutzrechte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Übernahme der Rechtsverteidigung geben.

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer erbringen zu lassen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Erbringung verantwortlich. Soweit es sich um Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO handelt, gilt zusätzlich § 5.

§ 4 Vergütung, Steuern, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und ist als Festpreis in Euro (EUR) angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern.

Bei einmaligen Werkleistungen (§§ 9 ff.) ist die vollständige Vergütung vor Projektbeginn zu leisten. Mit der Umsetzung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen. Bei laufenden Dienstleistungen (§§ 13 ff.) ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums zu leisten.

Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungen sind per SEPA-Banküberweisung zu leisten, soweit kein anderer Zahlungsweg vereinbart ist.

Umsatzsteuerliche Behandlung. Der Anbieter ist eine US-amerikanische Gesellschaft ohne Betriebsstätte innerhalb der Europäischen Union. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des Auftraggebers:

Einwendungen gegen eine Rechnung, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang erkennbar sind, sind in dieser Frist in Textform mitzuteilen. Einwendungen aus erst später erkennbaren Gründen sowie gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht oder die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Vertragspartner des Auftraggebers ist Veit Digital LLC. Die tatsächliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch den Inhaber Stefan Veit von seinem Wohnsitz in der Republik Uruguay aus. Die Republik Uruguay verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Beschluss 2012/484/EU vom 21. August 2012); ein Datentransfer in die Republik Uruguay erfordert keine zusätzlichen Garantien nach Art. 46 DSGVO. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Personal des Anbieters oder auf eigenen Servern des Anbieters innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter Cloudflare und GitHub speichern Daten primär in EU-Regionen, sind als US-Konzerne jedoch dem US Cloud Act unterworfen; ein hoheitlicher Datenzugriff durch US-Behörden ist trotz EU-Speicherung nicht vollständig ausgeschlossen. Der Auftraggeber nimmt diesen Umstand zur Kenntnis.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird vor Beginn der Verarbeitung in Textform geschlossen.

Der Anbieter setzt im Rahmen des Hostings und der Wartung folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

Der Auftraggeber erteilt mit dem Vertragsschluss seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter. Der Einsatz weiterer Unterauftragsverarbeiter erfolgt nur nach vorheriger Information des Auftraggebers in Textform; der Auftraggeber kann der Hinzuziehung innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

Verweigert der Auftraggeber den Abschluss eines gesetzlich erforderlichen AVV oder wird ein bestehendes Vertragsverhältnis durch Änderung des Leistungsumfangs nachträglich AVV-pflichtig (z. B. durch Einbindung eines Kontaktformulars), gilt: Der Anbieter fordert den Auftraggeber in Textform zur Unterzeichnung auf und setzt eine Frist von 30 Tagen. Verweigert der Auftraggeber nach Fristablauf weiterhin die Unterzeichnung, ist der Anbieter berechtigt, das betreffende Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Bereits gezahlte Vergütungen werden anteilig erstattet.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Strategiedaten, Quellcode, technische Spezifikationen, Kunden- und Personaldaten, Konditionen) Dritten gegenüber nicht offenzulegen und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

Als vertraulich gelten nicht Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, unabhängig von der Zusammenarbeit entwickelt wurden oder der empfangenden Partei vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren.

Jede Partei verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten und die Einhaltung sicherzustellen.

Einsatz von KI-Werkzeugen. Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung generative KI-Werkzeuge ein (z. B. zur Code-Generierung, Recherche, Textentwürfen). Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden in solche Werkzeuge nur eingegeben, wenn der jeweilige Anbieter des Werkzeugs vertraglich zusichert, die eingegebenen Daten nicht zu Trainingszwecken zu verwenden, und ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Vertrauliche personenbezogene Daten Dritter werden in keinem Fall in solche Werkzeuge eingegeben, soweit nicht ein gesonderter AVV mit dem Anbieter des Werkzeugs besteht.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vertrauliche Unterlagen und Zugänge der anderen Partei auf deren Verlangen zurückgegeben oder gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch:

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet der Anbieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Ausfälle oder Datenverluste bei Diensten Dritter (insbesondere Cloudflare, GitHub, externe APIs, Domain-Registrare), soweit ihn kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

Rechtliche Konformität der Website. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Konformität der Inhalte und Funktionen seiner Website, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Wettbewerbs- und branchenspezifische Vorschriften. Der Anbieter ist kein Rechtsberater. Eine Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt wird ausdrücklich empfohlen. Soweit der Auftraggeber dem Anbieter rechtliche Texte bereitstellt, beschränkt sich die Verantwortung des Anbieters auf die korrekte Einbindung.

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, hoheitliche Maßnahmen, Streiks sowie länger anhaltende und nicht zu vertretende Ausfälle der Infrastruktur Dritter (z. B. großflächige Internet-, Strom- oder Cloud-Ausfälle).

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als acht Wochen an, ohne dass eine einvernehmliche Anpassung der Leistungstermine erreicht wird, sind beide Parteien berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis in Textform zu kündigen. Bei Webdesign-Projekten richtet sich die anteilige Rückerstattung in diesem Fall sinngemäß nach der Tabelle in § 12 Abs. 5.

Teil B

Webdesign-Projekte (Werkvertrag)

§ 9 Leistungsumfang Webdesign-Projekt

Webdesign-Projekte umfassen je nach Beauftragung:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Branchenübliche Mindeststandards (insbesondere mobile Responsivität, Funktionsfähigkeit in den jeweils zwei aktuellsten Major-Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Microsoft Edge, semantisch korrektes HTML) gelten auch dann als geschuldet, wenn sie im Angebot nicht ausdrücklich benannt sind.

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 10 Übergabe, Abnahme, Gewährleistung

Übergabe. Die Übergabe des Werks gilt als erfolgt mit dem Zugang der Fertigstellungsmitteilung des Anbieters in Textform beim Auftraggeber. Die bloße technische Erreichbarkeit der Website (z. B. auf einer Staging-Domain oder nach Live-Schaltung) begründet noch keine Übergabe.

Prüffrist. Nach Übergabe hat der Auftraggeber vier Wochen Zeit zur Prüfung des Werks. Innerhalb dieser Frist hat er Mängel in Textform zu rügen. Mängelrügen müssen konkret, d. h. mit Beschreibung des fehlerhaften Verhaltens, der betroffenen Seite oder Funktion und – soweit möglich – mit Angabe von Browser, Endgerät und Reproduktionsschritten erfolgen.

Abnahme. Das Werk gilt als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Abnahme in Textform erklärt, das Werk geschäftlich verwendet (insbesondere durch aktive Kommunikation der Website-URL gegenüber Dritten oder durch Abwicklung geschäftlicher Vorgänge über die Website) oder innerhalb der Prüffrist keine konkreten Mängel in Textform rügt. Der Anbieter weist den Auftraggeber mit der Fertigstellungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen seines Schweigens hin.

Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Für Mängel, die der Anbieter arglistig verschwiegen hat, gilt die gesetzliche Frist nach § 634a Abs. 3 BGB.

Mängelrechte. Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang der Mängelrüge. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.

Mangelbegriff. Mangelhaft ist das Werk, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Designwünsche, inhaltliche Änderungen und neue Funktionsideen nach Abnahme sind keine Mängel; sie unterliegen § 12 (Änderungsbegehren).

Ergebnisse von Sichtbarkeits-Maßnahmen. Für die Ergebnisse von SEO- und GEO-Maßnahmen wird keine Gewährleistung übernommen. Rankings in Suchmaschinen und die Sichtbarkeit in KI-Antwortsystemen unterliegen Algorithmen Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Spezifische Ergebnis- oder Rankinggarantien sind ausgeschlossen. Geschuldet ist die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, nicht das Ergebnis.

Performance-Kennzahlen. Für Performance-Kennzahlen (z. B. Lighthouse-Scores, Core Web Vitals, Indexierungsgeschwindigkeit) sowie für Verfügbarkeit und Verhalten von Drittanbieter-Diensten haftet der Anbieter nur, soweit konkrete Werte im Angebot ausdrücklich als Beschaffenheit zugesichert sind.

§ 11 Code-Eigentum, Nutzungsrechte, KI-generierter Code

Vor Übergabe. Bis zur Übergabe des Werks verbleiben die Nutzungsrechte am erstellten Code beim Anbieter. Der Auftraggeber hat kein Recht zur Veröffentlichung oder Weitergabe vor Übergabe.

Mit Übergabe. Mit der Übergabe überträgt der Anbieter dem Auftraggeber an dem im Rahmen des Projekts erstellten projektspezifischen Code das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Weiterveräußerung und Unterlizenzierung. Es besteht kein Vendor-Lock-in. Der Auftraggeber kann den Code eigenständig hosten, anpassen oder durch Dritte weiterentwickeln lassen.

KI-generierter Code. Der Anbieter setzt bei der Code-Erstellung generative KI-Werkzeuge ein. Soweit an Teilen des erstellten Codes mangels Schöpfungshöhe kein Urheberrecht entsteht, räumt der Anbieter dem Auftraggeber ergänzend eine schuldrechtliche, ausschließliche, übertragbare und unbeschränkte Nutzungsbefugnis ein. Der Anbieter sichert zu, keine KI-Werkzeuge einzusetzen, deren Nutzungsbedingungen mit der vereinbarten Rechteübertragung an den Auftraggeber unvereinbar sind. Risiken aus etwaigen Konflikten mit Lizenzbedingungen Dritter (insbesondere Open-Source-Lizenzen, deren Quellen ein KI-Werkzeug in den Trainingsdaten verwendet hat) trägt der Anbieter im Rahmen seiner Haftung nach § 7.

Wiederverwendbare Bausteine. Generische UI-Bausteine, Utility-Funktionen, allgemeine Layout-Patterns und Design-Tokens ohne projektspezifischen Bezug zur Markenidentität, zum Corporate Design oder zu den konkreten Inhalten des Auftraggebers verbleiben beim Anbieter. Der Auftraggeber erhält an diesen Bausteinen eine nicht-exklusive, unbefristete und übertragbare Lizenz zur Nutzung im gelieferten Projekt. Der Anbieter ist berechtigt, solche Bausteine in anderen Projekten weiterzuverwenden. Nicht wiederverwendbar sind projektspezifische Layouts, individuell für den Auftraggeber entwickelte Animationen, Komponenten mit deutlichem CI-Bezug sowie sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten oder für ihn erstellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenelemente).

Drittlizenzen. In das Projekt eingebundene Open-Source-Software, Frameworks und Schriftarten unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen (z. B. MIT, Apache 2.0, SIL OFL). Eine Aufstellung verwendeter Drittlizenzen wird mit der Übergabe mitgeliefert.

Portfolio-Recht. Der Anbieter ist berechtigt, das erstellte Projekt nach Abnahme als Referenz in seinem Portfolio und seiner Außendarstellung zu verwenden. Hierzu werden ausschließlich öffentlich zugängliche Ansichten und allgemein bekannte Markenelemente des Auftraggebers gezeigt. Der Auftraggeber kann der Portfolio-Verwendung in Textform widersprechen; in diesem Fall unterbleibt die Verwendung.

Vertragsübertragung. Der Auftraggeber darf den Vertrag nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Asset-Deals auf einen Dritten übertragen; der Auftraggeber wird hierüber vorab in Textform informiert und kann der Übertragung innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 12 Terminplanung, Änderungsbegehren, Projektabbruch

Liefertermine. Vom Anbieter genannte Liefertermine sind unverbindliche Plantermine, sofern nicht im Angebot ein verbindlicher Fixtermin ausdrücklich vereinbart wird. Der Anbieter informiert den Auftraggeber frühzeitig in Textform über absehbare Verzögerungen.

Verzögerung durch fehlende Mitwirkung. Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (fehlende Inhalte, fehlende Freigaben, fehlende Rückmeldung) um mehr als sieben Werktage gegenüber dem vereinbarten Zeitplan, entfällt der ursprünglich zugesicherte Umsetzungstermin. Der Anbieter ist berechtigt, die freigewordene Kapazität für andere Projekte zu nutzen. Die Wiederaufnahme erfolgt nach aktueller Verfügbarkeit des Anbieters und kann zu einer wesentlichen Verlängerung des Projektzeitraums führen. Eine Haftung des Anbieters für daraus resultierende Verzögerungen ist ausgeschlossen.

Änderungsbegehren. Geringfügige Korrekturen sind im Leistungsumfang enthalten. Geringfügig sind insbesondere: Korrekturen von Rechtschreibfehlern, Austausch einzelner Bilder (bis zu fünf je Iteration), minimale Textanpassungen, Änderung einzelner Farbwerte. Nicht geringfügige Änderungen werden vom Anbieter in Textform dokumentiert, mit ihren Auswirkungen auf Preis und Zeitplan dargestellt und erst nach Freigabe des Auftraggebers in Textform umgesetzt. Änderungsbegehren, die den ursprünglichen Leistungsumfang wesentlich erweitern, können als eigenständiger Auftrag abgerechnet werden.

Abgrenzung Mangel/Änderung. Ist streitig, ob eine Anfrage einen Mangel im Sinne des § 10 oder ein Änderungsbegehren darstellt, prüfen die Parteien zunächst, ob der betreffende Punkt im Angebot, in einer ergänzenden Vereinbarung in Textform oder als branchenüblicher Mindeststandard nach § 9 Abs. 2 zum vereinbarten Leistungsumfang gehört. Trifft das zu, liegt ein Mangel vor; andernfalls handelt es sich um ein Änderungsbegehren. Im Streitfall werden beide Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben.

Projektabbruch. Wird das Webdesign-Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt (§ 648 BGB) oder durch den Anbieter aufgrund höherer Gewalt (§ 8) beendet, richtet sich die Vergütung bzw. Rückerstattung nach der zum Zeitpunkt der Beendigung erreichten Projektphase:

Erreichte Projektphase Vergütungsanteil Rückerstattung
Kickoff noch nicht durchgeführt 0 % 100 %
Kickoff durchgeführt, Projekt-Briefing vom Auftraggeber freigegeben 20 % 80 %
Design-Konzept (alle Hauptseiten als Mockup) vom Auftraggeber freigegeben 40 % 60 %
Entwicklung auf Staging-Umgebung verfügbar (alle Hauptseiten implementiert) 70 % 30 %
Fertigstellungsmitteilung versandt (Übergabe nach § 10) 90 % 10 %
Abnahme erfolgt 100 % 0 %

Maßgeblich für die Einstufung ist die jeweils zuletzt durch den Auftraggeber in Textform freigegebene Projektphase. Liegt für eine Phase keine ausdrückliche Freigabe in Textform vor, gilt sie als nicht erreicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus der Beendigung sind ausgeschlossen, soweit § 7 nichts anderes regelt.

Vorübergehende Verhinderung des Anbieters. Ist der Anbieter aufgrund kurzfristiger Umstände (z. B. Krankheit) vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, vereinbaren die Parteien einvernehmlich einen neuen Termin. Übersteigt der Verzug acht Wochen, ohne dass eine Einigung über einen neuen Termin erreicht wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das Projekt in Textform zu kündigen. Die Rückerstattung richtet sich in diesem Fall sinngemäß nach der Tabelle dieses Paragraphen.

Teil C

Hosting und Wartung (Dienstvertrag)

§ 13 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Backup

Leistungsumfang. Hosting- und Wartungsleistungen umfassen je nach Beauftragung: Betrieb der Website auf der Infrastruktur des Anbieters (Cloudflare Pages), regelmäßige Pflege des Codes, Sicherheits- und Funktions-Updates, Performance-Optimierung sowie kleinere inhaltliche Anpassungen im vereinbarten Stundenkontingent. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit der gehosteten Website von 99 % an. Eine rechtliche Garantie oder ein verbindliches Service Level Agreement wird hierdurch nicht begründet. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfälle der Infrastruktur Dritter (insbesondere Cloudflare), höhere Gewalt sowie geplante Wartungsarbeiten außer Betracht. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher in Textform angekündigt.

Backup und Repository-Zugriff. Der Anbieter sichert den Website-Quellcode in einem versionierten Code-Repository (GitHub). Ab Live-Schaltung der Website erhält der Auftraggeber auf Wunsch lesenden Zugriff auf das Repository, um jederzeit ein eigenes Backup ziehen zu können. Für Ausfälle, Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle auf der GitHub- oder Cloudflare-Plattform übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit ihn kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

Dynamische Inhalte. Sofern die Website dynamische Inhalte oder durch Nutzer eingegebene Daten verarbeitet (z. B. Kontaktformulare, CMS-Eingaben), ist der Auftraggeber für eine eigene weitergehende Datensicherung dieser Inhalte verantwortlich, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets ist.

§ 14 Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung

Laufzeit. Hosting- und Wartungspakete haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Bei monatlichen Paketen beträgt der Abrechnungszeitraum jeweils einen Monat, bei Jahrespaketen jeweils ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die Pakete automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Jahrespakete beinhalten zwölf Monate Leistung zum Preis von elf Monaten.

Ordentliche Kündigung. Sowohl monatliche als auch jährliche Pakete sind mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 621 BGB werden hiermit einvernehmlich abbedungen. Kündigungen bedürfen der Textform.

Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:

Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter werden bereits gezahlte Vergütungen anteilig ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung erstattet, soweit der Anbieter die Kündigung nicht selbst zu vertreten hat. Bei Jahresvorauszahlung mit Rabatt nach Abs. 1 wird die anteilige Rückerstattung auf Grundlage des regulären Monatspreises berechnet.

Aussetzung bei Zahlungsverzug. Bleibt eine Zahlung nach Fälligkeit mehr als sieben Tage aus, ist der Anbieter berechtigt, Wartungsleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Eine vorübergehende Deaktivierung der gehosteten Website oder Ersetzung durch eine Zahlungshinweis-Seite ist nur zulässig nach vorheriger Abmahnung in Textform mit angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage), und nur bei wiederholtem Zahlungsverzug im Sinne der außerordentlichen Kündigung. Die Kosten der Wiederherstellung der Website nach erfolgter Zahlung sind auf 250 EUR netto je Vorgang begrenzt.

Datenübergabe bei Vertragsende. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überträgt der Anbieter dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen alle erforderlichen Zugänge und Daten, einschließlich Domain-Transfer, sofern die Domain vom Anbieter verwaltet wird. Der Auftraggeber wirkt am Transfer angemessen mit. Wirkt der Auftraggeber trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist nicht mit, ist der Anbieter berechtigt, das Hosting nach 30 weiteren Tagen zu beenden; Quellcode bleibt im Repository erhalten und für den Auftraggeber zugänglich.

Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für Hosting- und Wartungsleistungen einmal jährlich um bis zu 10 % anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Widerspruch des Auftraggebers muss spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform beim Anbieter eingehen. Im Falle des Widerspruchs hat jede Partei das Recht zur ordentlichen Kündigung mit der vereinbarten Frist; bis zum Wirksamwerden der Kündigung läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter.

§ 15 Mängel und Schlechtleistung bei Diensten

Der Anbieter erbringt die Hosting- und Wartungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

Schlechtleistungen sind dem Anbieter binnen 14 Tagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anbieter wird die Leistung innerhalb angemessener Frist nachbessern. Bei wiederholter Schlechtleistung trotz Abmahnung in Textform steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7. Für die Ergebnisse laufender SEO- und GEO-Betreuung sowie für Performance-Kennzahlen und Verhalten von Drittdiensten gilt § 10 Abs. 7 und 8 entsprechend.

Teil D

Schlussbestimmungen

§ 16 Rechtswahl und Erfüllungsort

Auf alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist der Wohnsitz des Inhabers in der Republik Uruguay.

Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch. Bei Widersprüchen zwischen einer Übersetzung dieser AGB und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung verbindlich.

§ 17 Streitbeilegung durch Schiedsverfahren

Schiedsvereinbarung. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrag ergeben, einschließlich solcher über deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden ausschließlich und endgültig durch ein Schiedsverfahren entschieden. Die Zuständigkeit staatlicher Gerichte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schiedsregeln. Das Schiedsverfahren wird durch einen Einzelschiedsrichter nach den UNCITRAL-Schiedsverfahrensregeln in der am Tag der Einleitung des Verfahrens geltenden Fassung geführt. Bei Streitwerten unter 50.000 EUR finden anstelle der allgemeinen UNCITRAL-Schiedsverfahrensregeln die UNCITRAL Expedited Arbitration Rules Anwendung; bei Streitwerten unter 5.000 EUR entscheidet der Schiedsrichter ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Eingaben ohne mündliche Verhandlung, sofern beide Parteien dem nicht widersprechen.

Schiedsort und Verfahrensrecht. Schiedsort ist Montevideo, Republik Uruguay. Auf das Schiedsverfahren ist das uruguayische Schiedsverfahrensrecht (Ley 19.636 de Arbitraje Comercial Internacional) anzuwenden. In materieller Hinsicht gilt deutsches Recht gemäß § 16.

Online-Verfahren als Default. Mündliche Verhandlungen werden grundsätzlich als Video-Verhandlung geführt, sofern beide Parteien dem nicht widersprechen. Schriftsätze, Beweismittel und sonstige Verfahrenshandlungen erfolgen elektronisch. Eine persönliche Anreise der Parteien zum Schiedsort ist nicht erforderlich.

Verfahrenssprache. Verfahrenssprache ist Deutsch. Schriftsätze, Beweismittel und der Schiedsspruch werden in deutscher Sprache abgefasst.

Bestellung des Schiedsrichters. Die Parteien werden sich bemühen, sich innerhalb von 30 Tagen nach Verfahrenseinleitung auf einen Einzelschiedsrichter zu einigen. Gelingt dies nicht, wird der Einzelschiedsrichter durch das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) der American Arbitration Association als Ernennungsstelle bestellt.

Kostenvorschuss. Der Anbieter übernimmt vorab den Vorschuss auf das Schiedsrichter-Grundhonorar bis zu einem Betrag von 1.000 EUR. Über die endgültige Tragung der Verfahrenskosten entscheidet das Schiedsgericht nach Maßgabe des Verfahrensausgangs.

Einstweiliger Rechtsschutz. Jede Partei behält das Recht, einstweiligen Rechtsschutz vor jedem zuständigen staatlichen Gericht zu beantragen, soweit dies zur Sicherung ihrer Rechte erforderlich ist. Die Schiedsklausel bleibt hiervon unberührt.

Bestätigung im Angebot. Der Auftraggeber bestätigt diese Schiedsvereinbarung zusätzlich gesondert mit Annahme des jeweiligen Angebots.

§ 18 AGB-Änderungen, Schriftform, Salvatorische Klausel

Textform. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Änderungen dieser AGB für laufende Verträge. Für laufende Verträge gilt: Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Redaktionelle Änderungen. Bei rein redaktionellen oder klarstellenden Änderungen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern, sprachliche Präzisierungen, Anpassung an geänderte Gesetzesverweise ohne inhaltliche Auswirkung) gilt: Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Wesentliche Änderungen. Wesentliche Änderungen, insbesondere zu Haftung, Vergütung, Leistungsumfang, Schiedsklausel oder Datenschutz, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Widerspricht der Auftraggeber oder erteilt er innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung keine Zustimmung, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter; danach hat jede Partei das Recht zur ordentlichen Kündigung mit der vereinbarten Frist.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB haben Stand: Mai 2026. Version 2.0.